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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III   

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OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III (https://dejure.org/1993,1500)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III (https://dejure.org/1993,1500)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III (https://dejure.org/1993,1500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Tatbegriff im Sinne des OWi-Verfahrens und zu Tateinheit bzw. -mehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Grundsätze für Tatmehrheit bei mehreren Überschreitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1545 (Ls.)
  • NZV 1994, 118
  • DAR 1994, 76
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Insofern legt das vorlegende Gericht zutreffend dar, daß die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, wenn - wie hier - gerade die Frage, ob ein solches Verfahrenshindernis vorliegt, aus einem der in § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG genannten Gründe einer Klärung durch das Rechtsbeschwerdegericht bedarf (vgl. BGHSt 36, 59, 63; BayObLG NStZ 1998, 227; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; OLG Frankfurt ZfS 1991, 322; OLG Hamm NStZ 1988, 137 mit zust. Anm. Göhler; OLG Köln VRS 87, 45, 46; a.A. - in einem obiter dictum - OLG Celle NStZ 1991, 396).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist lediglich dann anzunehmen, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. OLG Brandenburg,a.a.O.; OLG Hamm VRS 42, 432; 46, 370; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 118; 2001, 273; OLG Köln, NZV 1994, 292).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05

    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Da § 79 Abs. 2 OWiG hierbei an den prozessualen und nicht an den materiellrechtlichen Tatbegriff anknüpft (vgl. OLG Düsseldorf NZV 94, 118, 119), sind mehrere gemäß § 20 OWiG verwirkte Geldbußen bei der Ermittlung des zulässigkeitsrelevanten Beschwerdewerts zusammenzurechnen, sofern die ihnen zugrundeliegenden Verstöße einem einheitlichen historischen Geschehenshergang zuzuordnen sind.

    In derartigen Fällen einer "Aneinanderreihung" gleichartiger Verkehrsverstöße beginnt nach allgemeiner Ansicht mit jedem Fahrtbeginn nach einem nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs eine neue Tat im prozessualen Sinne, denn unter Berücksichtigung normaler Verhältnisse im Straßenverkehr stellt das Abstellen des Fahrzeugs eine Zäsur dar, die einen zuvor als historische Einheit zu betrachtenden Verkehrsvorgang beendet (OLG Düsseldorf, NZV 94, 118f., NZV 96, 503, 504f. und VRS 90, 296, 299; BayObLG NZV 97, 282 und 489, 490; OLG Köln NZV 94, 292).

  • OLG Schleswig, 06.01.2011 - 1 Ss OWi 209/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen - auch im Verlaufe einer Fahrt - regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Köln, NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273 , NZV 1994, 118 - alles in Juris; OLG Hamm, VRS 46, 370 ).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist (ausnahmsweise) nur dann anzunehmen, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 , NZV 1201, 273, OLG Köln NZV 1994, 292 - Juris).

  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Bekanntgabe von Teilen einer

    Demgegenüber ist sie nicht öffentlich, wenn sie sich lediglich an einen engeren, in sich verbundenen, nach außen bestimmt abgegrenzten Personenkreis wendet (vgl. LK-Träger a.a.O. § 353 d Rdnr. 56 m. w. N.) Dieser Auslegung folgend hat die Rechtsprechung bei der Weitergabe einer Anklageschrift an einen mit dem Angeklagten verbundenen Personenkreis (von 5 bis 6 Personen: AG Weinheim, NJW 1994, 1545; bzw. an 12 Personen: LG Mannheim, NStZ-RR 1996, 361) eine öffentliche Mitteilung verneint.
  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Im Rahmen von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ist demgemäß davon auszugehen, daß mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsgeschehens, das durch ein anderes abgelöst wird, in der Regel das die Tat bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 118, 119).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, daß bei anhand von Diagrammscheiben festgestellten Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich (nicht verkehrsbedingt) zum Stillstand gekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 118, 119; 1996, 503, 504; VRS 90, 296, 297; OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG Beschluß vom 16.1.1997 - 1 ObOWi 801/96).

  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt aber regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einleitung 150 a mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch neuestens BGH DAR 1995, 207 ).

    Zu Recht hat deshalb auch das OLG Düsseldorf gerade für den Fall anhand von Diagrammscheiben festgestellter Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit ausgeführt, daß "lediglich zeitlich eng aufeinanderfolgende Abschnitte mit wechselnden Geschwindigkeiten, die ohne weitere Anhaltspunkte auf die unterschiedlichen konkreten Verkehrsverhältnisse zurückzuführen sind" sich "bei lebensnaher Betrachtung zu einer einheitlichen Tat zusammenfassen" lassen (NZV 1994, 118/119).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung auch bei einem derartigen engen zeitlichen Zusammenhang dann ein neuer Verkehrsvorgang anzunehmen, wenn das Fahrzeug zwischendurch nicht mehr verkehrsbedingt angehalten wurde, sondern zum Stillstand gekommen war und die Fahrt dann wieder fortgesetzt wird (Göhler OWiG 12.Aufl. Vor § 59 Rn. 50 b; BayObLGSt 1997, 17/18; OLG Düsseldorf VRS 90, 296/299 und NZV 2001, 273; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 23; OLG Köln NZV 1994, 118/119).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08

    Fortbildung des materiellen Rechts; Verjährung; Zeitpunkt der Anordnung;

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2018 - 2 RBs 257/18

    Entstehung Verfahrenshindernis vor einer Urteilsverkündung

  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ss OWi 749/09
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 2 Ss OWi 811/99

    Zulassungsbeschwerde, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2633
OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93 (https://dejure.org/1993,2633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 Ss 257/93 (https://dejure.org/1993,2633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 Ss 257/93 (https://dejure.org/1993,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Parken auf einem abgegrenzten Gelände einer Autobahntankstelle ist kein verbotenes Halten auf der Autobahn i. S. des § 18 VIII StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Gesamtgeldbuße; Tat im verfahrensrechtlichen Sinn; Verbotenes Halten auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 83
  • DAR 1994, 76
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Dabei markiert allerdings der mögliche Wortsinn der Norm die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 71, 108, 115).

    Er ist im Hinblick darauf, daß Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit der Bußgeldandrohung für den Normadressaten verlangt wird, aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen (BVerfGE 71, 108, 115).

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 378/62

    Geltung eines Parkverbots auf Verbindungsstraßen zwischen den Ausfahrten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Es ist daher, soweit ersichtlich, einhellige Auffassung, daß die Tankstellen selbst von dem Halteverbot ausgenommen sind (vgl. BGHSt 18, 188, 192; Mühlhaus/Janiszewski, aa0, § 18 Rdnr. 22 a.E.; Cramer, Straßenverkehrsrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 18 StVO Rdnr. 91).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    a) Es ist unstreitig, daß Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur für Straf-, sondern auch für Bußgeldtatbestände gilt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1103 ; 1993, 581, 582; Göhler, aa0, § 3 Rdnr. 1).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    a) Es ist unstreitig, daß Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur für Straf-, sondern auch für Bußgeldtatbestände gilt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1103 ; 1993, 581, 582; Göhler, aa0, § 3 Rdnr. 1).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Er soll keine willkürlichen staatlichen Reaktionen befürchten müssen (vgl. BVerfGE 64, 389, 394 unter Hinweis auf Krey, Studien zum Gesetzesvorbehalt im Strafrecht, 1977, S. 206 ff.).
  • BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt (vgl. BVerfG, NStZ 1990, 394 ).
  • OLG Hamm, 21.11.1980 - 2 Ss OWi 2659/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Es bedarf daher der Zulassung der Rechtsbeschwerde nach den §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 0WiG, wenn wegen mehrerer Taten im verfahrensrechtlichen Sinne eine "Gesamtgeldbuße" von mehr als 200 DM festgesetzt worden ist, die einzelnen Taten aber jeweils mit Geldbußen von nicht mehr als 200 DM geahndet worden sind (OLG Hamm, VRS 60, 466, 467; Göhler, 0WiG, 10. Aufl., § 79 Rdnr. 24 a; Steindorf in KK 0WiG, 1989, § 79 Rdnr. 43).
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    aa) Dem entspricht, daß für Nebenbetriebe wie Tankstellen, Raststätten und Parkplätze zumindest auf deren eigentlichen Betriebsflächen die strengen Regeln des § 18 StVO nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt gelten (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf VM 1979, 29 m. abl. Anm. Booß; OLG Frankfurt VRS 57, 311; BayObLG VRS 58, 154; OLG Koblenz NZV 1994, 83 = VM 1994, 15 m. abl.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz:

    In einem solchen Falle ist jedoch bei selbstständigen Taten im verfahrensrechtlichen Sinne auf den Wert der einzelnen Geldbuße und nicht auf deren Gesamtwert abzustellen (vgl. OLG Köln NZV 1994, 292 f.; OLG Koblenz DAR 1994, 76 f.; OLG Hamm VRS 60, 466 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 79 Rn. 18 a.E.).
  • AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung

    Auch die Rechtsprechung zur StVO umschreibt den Bestimmtheitsgrundsatz in gleicher Weise als "Gebot der Unmissverständlichkeit, Allgemeinverständlichkeit und Leichtfasslichkeit der Verhaltensvorschriften, BayObLG, DAR, 2000, 483 im Anschluss an OLG Hamm, DAR 1976, 217, 217; ebenso Dolde/Bitterich, Rechtsgutachten, S.15. Der Normadressat muss auch hier vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit der Auferlegung eines Bußgeldes bedroht ist, OLG Koblenz, NZV 1994, 83.
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Da Erörterungen zur Frage des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße hier nicht entbehrlich waren (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 3. Mai 1994 - 2 Ss 0Wi 378/94 - in NZV 1994, 83 [Ls.]), sind die Ausführungen des Amtsgerichts zum Rechtsfolgenausspruch insoweit unvollständig.
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

    Erörterungen zur Frage des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße waren hier auch nicht entbehrlich (zur Entbehrlichkeit entsprechender Erörterungen vgl. Beschluß des Senats vom 3. Mai 1994 - 2 Ss 0Wi 378/94 - in NZV 1994, 83 [Ls.]).
  • OLG Hamm, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 830/95
    Dem tritt der Senat bei und weist zusätzlich zur Frage der Entbehrlichkeit des Ansprechens der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Mai .1994 - 2 Ss 0Wi 378/94 - in NZV 1994, 83 [Ls.] - hin.
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